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Gebäudeabriss und Grundstücks-Beräumung

von Häusern, Garagen, Schuppen, Hallen, Geschäfts- und Gewerberäumen.

In Berlin und Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.

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Saubere Arbeit & gute Preise
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100% Zufriedenheitsgarantie
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Nachhaltig und Umweltgrecht
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Berlin und Umland
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25 Jahre Erfahrung
35 Jahre Erfahrung

Was bedeutet Abriss oder Abbruch eines Gebäudes?

Wenn sie von einem Gebäudeabriss hören, haben Sie vielleicht auch direkt ein Bild einer Sprengung im Kopf? Diese Abrissmethode ist sehr selten und wir und unser Partner Lische Abbruch / Erdbau nutzen hauptsächlich die üblichen Methoden. Vor dem eigentlichen Abriss oder Abbruch müssen vorab Entrümpelungsarbeiten durchgeführt werden. Im nächsten Schritt wird mit verschiedenen Methoden das Gebäude zurück gebaut bzw. abgetragen. Bei der Wahl der jeweiligen Methode spielen Material und Bausubstanz eine wichtige Rolle. Am häufigsten werden die folgenden Methoden angewandt. 

  • Demontieren
  • Einschlagen
  • Abgreifen
  • Eindrücken
  • Stemmen 
  • Sägen
  • Bohren
  • Sprengen

Entkernung

Wir kümmern uns je nach Absprache um alles. Rückbau, Aufräumarbeiten und die umweltgerechte Entsorgung,  

Abriss / Abbruch

Wir bringen Wohnungen, Häuser, Keller, Garagen, aber auch Messi-Wohnungen wieder in einen besenreinen Zustand. Wir kümmern uns natürlich um die fachgerechte Entsorgung und bereiten alles für die Renovierung vor.

Beräumung des Grundstücks

Auch mit Gewerberäumen wie Arztpraxen, Kanzleien, Büros, kleinen und großen Gewerbe-Betrieben, Hallen etc. kennen wir uns aus und führen je nach Kundenwunsch die entsprechenden Maßnahmen durch.

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Vorgehensweise bei einem Gebäudeabriss

Wenn zum Beispiel ein Abriss in Berlin vorgenommen werden soll, stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um einen kompletten Abriss oder lediglich um einen Teilabriss handelt. Auch diese Form ist möglich, wenn etwa nur eine Seite des Gebäudes (zum Beispiel ein Anbau) abgerissen wird, der Rest aber stehen bleibt.

Ob in Brandenburg oder Berlin, bei einem Gebäudeabriss muss entweder eine Genehmigung des Abrissvorhabens vorliegen oder es reicht es dem Bauamt mitgeteilt zu haben. Die Gesetze sind dahingehend verändert worden, sodass nicht immer eine Genehmigung benötigt wird. Je nach Bundesland, Vorhaben und Größe des Gebäudes.

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Wer darf einen Abriss vornehmen?

Das Wichtigste zuerst. Nicht jede X-beliebige Person oder Baufirma darf einen Gebäudeabriss vornehmen, sondern muss über entsprechende Nachweise und Befähigungen z.B. zu Themen wie Arbeitsschutz und Statik verfügen um einen Abriss auch sicher und ordnungsgemäß durchführen zu können.

Die Abriss- und Bauverordnungen sind in den jeweiligen Bundesländern sehr verschieden und müssen daher im konkreten Fall geprüft werden, um ggf. Strafen zu vermeiden.  

Abriss durch Fachfirma vs. Eigenabriss

 

Bagger

Was passiert nach dem Abriss?

Ist ein Gebäude abgerissen, muss auch der Boden (Bodenplatte) unter dem alten Gebäude noch entfernt werden. Hierfür wird das komplette Fundament des Hauses, welches je nach Alter und Bauart auch recht tief in den Boden reicht, abgetragen. Im Verlauf dieses Prozesses werden auch Bodendämmungen und Drainagen fachgerecht entfernt. Zudem muss der gesamte Bauschutt entfernt und abtransportiert werden.

Dabei müssen selbstverständlich die gängigen Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Besondere Vorsicht gilt vor allem bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen und somit nicht einfach abgerissen werden dürfen.

Alles das, was nicht zum Bauschutt zählt, muss vorher aus dem Gebäude entfernt werden. Zum Bauschutt selbst zählen beispielsweise Beton, Fliesen, Backsteine, Ziegel, Mörtelreste etc. und müssen auch extra entsorgt werden, also nicht über den üblichen Hausmüll.

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Grundstücks-Beräumung

Die Notwendigkeit einer Grundstücksberäumung liegt vor, wenn ein Grundstück im derzeitigen Zustand ohne große Aufräumarbeiten nicht nutzbar ist. Es kann beispielsweise sein, dass das Grundstück vollkommen vermüllt ist, sich alte Bauten wie Hallen und Hütten oder Materialien wie Bauschutt darauf befinden. 

Oder aber, dass Bäume, Hecken und Gestrüpp das Grundstück eingenommen haben. Soll das Grundstück nun für einen Neubau freigemacht werden oder sollen ursprüngliche Nutzflächen wieder reaktiviert werden, ist eine Grundstücksberäumung notwendig. Dabei kümmert sich ein spezialisiertes Unternehmen um die erforderlichen Arbeiten, sodass das Grundstück oder der entsprechende zu beräumende Teil der Fläche wieder genutzt werden kann und auch optisch wieder gepflegt aussieht. Die genauen Leistungen werden individuell vereinbart.

Rund um die Grundstücksberäumung: mögliche Leistungen

Eine Grundstücksberäumung kann ganz unterschiedliche Leistungen umfassen. Beispielsweise den Abriss oder/und die Entrümpelung von Schuppen, Hütten oder ähnlichen Bauten, das Entfernen von Bäumen, Hecken, Knöterich und Gestrüpp. Auch das Ausgraben und Umsetzen von Hecken sowie das Häckseln von Ästen und Baumschnitt gehören dazu. Des Weiteren werden Materialien wie Bauschutt, Baustoffe etc. entsorgt, Zäune entfernt sowie Flächen verfestigt und begradigt – und vieles mehr.

DLS kümmert sich mit unserem Partner, der Lische Abbruch / Erdbau bei Bedarf um eine individuelle Grundstücksberäumung, sodass ein Grundstück oder andere Flächen wieder nutzbar werden. Eine anschließende fachgerechte Entsorgung der jeweiligen Materialien ist für uns selbstverständlich. Kontaktieren Sie uns! Wir sind mit langjährigem Wissen und modernster Technik für Sie da.

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