Dienst Leistung Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelungen, Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösungen, Betriebs- bzw. Gewerbeauflösungen, Industrieverwertung sowie Nachlassankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma Dienst Leistung Service, Inhaber: Mario Litzki, Niebeder Weg 20 in 14641 Nauen im folgenden „DLS“ genannt. Mit einer Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. 2. Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich, sofern im schriftlichen Angebot nicht anderes angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit gegenseitiger Willenserklärung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen sowie allen anderen von uns angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die Firma DLS zur Preiskorrektur, insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. 3. Auskunftspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber erklärt eidesstattlich bei Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Aufraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Batterien, Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern. 4. Leistungsumfang, Termin- und Leistungszeit, Haftungsausschluss Die Firma DLS garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes. Bei Bodenbelagsentfernung bzw. Entfernung von Deckenplatten weisen wir darauf hin, dass sich stellenweise noch Klebereste auf dem Untergrund befinden können. Die Entfernung dieser Klebereste ist im Angebot nicht enthalten. Weist die Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die die Firma DLS in diesem Fall verpflichtet, diese berechtigten Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma DLS als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind. 5. Schadenersatzansprüche Nach Auftragserteilung können für Gegenstände, die zu entrümpeln, zu entsorgen oder zu verwerten sind, keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Die Leistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistung eine begründete Mängelrüge erhebt. Grundsätzlich ist nur das als Schadensersatz zu leisten, was tatsächlich und nachweislich als Schaden durch die Firma DLS entstanden ist. Die reine Behauptung reicht nicht aus. Pauschalierte Schadensersatzansprüche sind unwirksam. Eventuelle Ansprüche/Schäden sind unmittelbar bei Abnahme festzustellen und schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist nicht mehr möglich. 6. Mehrarbeit Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Demontage von Holzverkleidungen etc. bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden, wenn vorher nicht anders festgehalten, als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit separat aus. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst. 7. Preise Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung, kostenfreiem Angebot oder Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. An diese vereinbarten Preise halten wir uns 30 Tage gebunden. Falls sich zwischen der Besichtigung und der Ausführung Dinge ändern, wie z.B. besichtigte Dinge sind nicht mehr verfügbar oder Entsorgungspreise wurden durch unsere Entsorgungspartner erhöht, sind wir berechtigt, den vereinbarten Angebotspreis entsprechend anzupassen. Alle Angebotspreise gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer 8. Auftrags- und Zahlungsbedingungen Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma DLS. Die Stornokosten betragen bis 7 Tage vor dem Ausführungstermin 35%, bei einem späteren Rücktritt 75% der vereinbarten Vergütung. Die Rechnungslegung erfolgt mit Beendigung der beauftragten Leistungen in Euro zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist entweder spätestens 10 Tage nach Rechnungszustellung fällig, bzw. vor Ort in bar zu leisten. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie bei allen anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt (außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen) Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, wird das Forderungsmanagement automatisch an einen Rechtsanwalt übergeben. Dadurch entstehen für Sie zusätzliche Kosten! 9. Entsorgung Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen. 10. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nauen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieser AGBs und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen. Stand: 23.11.2022